Zum Inhalt springen
TechFlow 3D — StartseiteTechFlow 3D

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Dieser Text ist ein Entwurf als Arbeitsgrundlage und muss vor der Veröffentlichung anwaltlich geprüft werden. Mit [PLATZHALTER] markierte Angaben sind zwingend zu ergänzen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der TechFlow 3D Sp. z o.o. gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Technische Angaben auf dieser Website, in Datenblättern und in Katalogen sind Orientierungswerte und keine Zusicherung von Eigenschaften.

3. Unterlagen und Freigaben

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Zeichnungen, 3D-Daten und Spezifikationen verantwortlich. Fertigung erfolgt nach der letzten schriftlich freigegebenen Datenlage. Verzögerungen bei Freigaben verschieben zugesagte Termine entsprechend.

4. Werkzeuge

Werkzeugkosten werden gesondert ausgewiesen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben Werkzeuge in unserem Eigentum; ein Kostenanteil des Kunden begründet keinen Eigentumsübergang. Instandhaltung im Rahmen normaler Abnutzung übernehmen wir; Änderungen, Beschädigungen durch fehlerhafte Vorgaben und Neuanfertigung nach Standzeitende werden gesondert berechnet. Aufbewahrungsdauer nach letztem Abruf: [PLATZHALTER Frist].

5. Mengentoleranz und Muster

Bei Fertigungsaufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu [PLATZHALTER %] der bestellten Menge zulässig und werden nach tatsächlicher Liefermenge abgerechnet. Erstmuster werden vor Serienbeginn zur Freigabe vorgelegt, sofern vereinbart.

6. Preise und Zahlung

Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer, Verpackung und Fracht, sofern nicht anders vereinbart. Zahlungsziel: [PLATZHALTER Zahlungsbedingungen]. Bei Werkzeugaufträgen behalten wir uns eine Anzahlung vor.

7. Lieferung und Gefahrübergang

Lieferbedingung: [PLATZHALTER Incoterm]. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Höhere Gewalt, Materialengpässe und Störungen bei Vorlieferanten verlängern Lieferfristen angemessen.

8. Untersuchung und Mängelrechte

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offene Mängel sind innerhalb von [PLATZHALTER Frist] schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Rückstellmuster des betroffenen Produktionsloses sind Grundlage der Bewertung.

9. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10. Schutzrechte und Vertraulichkeit

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm beauftragte Fertigung keine Rechte Dritter verletzt. Beide Parteien behandeln erhaltene technische und kaufmännische Informationen vertraulich. Weitergehende Regelungen können in einer gesonderten Vertraulichkeitserklärung getroffen werden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt [PLATZHALTER anwendbares Recht]. Gerichtsstand ist [PLATZHALTER Gerichtsstand]. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [PLATZHALTER Datum]